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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Amar Becirovic, Einzelunternehmen, Niesenbergergasse 39, 8020 Graz, nachfolgend AMR Detailing, gegenüber Kundinnen und Kunden.

1. Leistungen

AMR Detailing erbringt Reinigungs- und Pflegeleistungen an Kraftfahrzeugen, insbesondere Handwäsche, Innenraumaufbereitung, Lackreinigung, Politur, Versiegelung und Ozonbehandlung. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Buchung und der Absprache bei der Fahrzeugübergabe.

2. Terminvereinbarung

Eine Buchung über diese Website ist eine Anfrage und noch keine Annahme. Der Vertrag kommt zustande, sobald AMR Detailing den Termin per E-Mail, telefonisch oder in Textform bestätigt. Verspätet sich die Anlieferung um mehr als 30 Minuten, kann der Termin verkürzt oder verschoben werden.

3. Preise

Alle angegebenen Beträge sind Ab-Preise in Euro. AMR Detailing ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Preise richten sich nach Fahrzeugklasse und Zustand. Zusätzlicher Aufwand, etwa durch Tierhaare, Harz, Aufkleberreste, extreme Verschmutzung oder stark verwitterten Lack, wird nach Aufwand verrechnet. Ergibt die Begutachtung einen höheren Preis, wird dieser vor Arbeitsbeginn genannt und muss zugestimmt werden.

4. Zahlung

Die Zahlung erfolgt nach Fertigstellung bei Abholung des Fahrzeugs. Welche Zahlungsmittel möglich sind, wird bei der Terminbestätigung bekanntgegeben.

5. Absage und Fernbleiben

Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenlos abgesagt oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen behält sich AMR Detailing vor, einen angemessenen Ausfallsbeitrag für die reservierte Zeit zu verrechnen.

6. Mitwirkung der Kundin oder des Kunden

  • Persönliche Gegenstände, Wertsachen, Bargeld und Dokumente sind vor der Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen.
  • Vorschäden wie Steinschläge, Lackschäden, Rost, lose Zierleisten, Vorlackierungen oder defekte Dichtungen sind vor Arbeitsbeginn bekanntzugeben.
  • Das Fahrzeug ist mit gültigen Papieren und in fahrbereitem Zustand zu übergeben.

7. Haftung

AMR Detailing haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Personenschäden gehaftet. Nicht gehaftet wird für Schäden, die auf vorbestehende Mängel zurückgehen, insbesondere für das Ablösen von Lack bei Vorlackierungen, spröde Kunststoffe und Dichtungen, bereits beschädigte Folien, eindringendes Wasser bei undichten Fahrzeugen sowie für Schäden an nicht gemeldeten Sonderausstattungen.

8. Ergebnis der Aufbereitung

Politur und Lackkorrektur tragen eine geringe Menge Klarlack ab. Ein vollständiges Entfernen aller Kratzer und Defekte ist technisch nicht immer möglich und wird nicht zugesichert. Vor Arbeitsbeginn wird besprochen, welches Ergebnis realistisch erreichbar ist.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mängel sind unverzüglich nach Übergabe zu melden, damit eine Nachbesserung möglich ist.

10. Rücktrittsrecht bei Fernabsatz

Wird der Vertrag ausschließlich über diese Website oder telefonisch geschlossen, steht Verbraucherinnen und Verbrauchern nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu. Wird ausdrücklich verlangt, dass die Leistung noch innerhalb dieser Frist beginnt, ist bei vorzeitigem Rücktritt ein anteiliger Betrag für die bereits erbrachte Leistung zu zahlen. Nach vollständiger Erbringung der Leistung erlischt das Rücktrittsrecht, sofern der Beginn ausdrücklich verlangt und auf diese Folge hingewiesen wurde.

11. Abholung

Fahrzeuge sind zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen. Bleibt ein Fahrzeug nach Fertigstellung ohne Absprache länger stehen, kann ein Standplatzentgelt verrechnet werden.

12. Bildmaterial

Aufnahmen der aufbereiteten Fahrzeuge werden nur mit Zustimmung veröffentlicht. Kennzeichen werden auf Wunsch unkenntlich gemacht. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzbestimmungen des Wohnsitzstaates unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag gültig.

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Fahrzeugaufbereitung für Graz und Umgebung. Halle an der Packerstraße in Söding-Sankt Johann.

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